Wenn Sie mit Immobilien Gewinn machen, müssen Sie diesen grundsätzlich als Einkommen aus Vermietung und Verpachtung versteuern. Bei einem Verlust können Sie diesen absetzen und mit Lohneinkünften verrechnen. Der Gewinn bzw. Verlust errechnet sich aus der Differenz aus Einnahmen und Ausgaben bzw. Abschreibungen:
Steuerpflichtiges Einkommen=
Warmmiete
-Hausgeld
-Zinsen
-Abschreibung
+Zuführungen zur Instandhaltungsrücklage
Zu beachten sind hierbei folgende Punkte:
Ausgaben für Instandhaltungen können Sie bei vermieteten Immobilien in der Regel steuerlich als Verlust ansetzen. Es gibt hierzu aber wichtige Ausnahmen:
Da diese beiden beschriebenen Fallstricke unbedingt vermeiden werden sollten, lohnt es sich, ggf. genau Ihren Einzelfall durch einen Steuerberater prüfen zu lassen.
Für viele Steuerpflichtige ist das Sparen von Steuern fast schon ein Hobby. Auch Immobilienkäufer geben immer wieder das Sparen von Steuern als Grund für den Immobilienkauf an. Betrachtet man die obige Formel, heißt das aber, dass man einen Verlust machen will, was ja grundsätzlich nicht das Ziel sein sollte. Nutzen Sie den kostenlosen Renditerechner und ermitteln Sie, unter welchen Bedingungen Sie tatsächlich Steuern sparen. Im Folgenden ein Beispiel:
In diesem Beispiel liegt der Faktor zwischen Jahresmiete und Kaufpreis schon bei 30, also im oberen Bereich und dennoch werden mit dieser Immobilie keine Steuern gespart. Sinnvolles Steuern sparen mit Immobilien ist folglich nur möglich, wenn man hohe Abschreibungen oder hohe Instandhaltungskosten geltend machen kann. Dies ist hauptsächlich bei Modernisierungen oder Sanierungen möglich und macht nur Sinn, wenn durch diese Maßnahmen auch eine Wertsteigerung der Immobilie erfolgt.
Als privater Immobilienanleger haben Sie gegenüber Unternehmen einen riesigen Steuervorteil. Sie können eine vermietete Immobilie nach 10 Jahren verkaufen und der gesamte Gewinn ist steuerfrei. Gleichzeitig können Sie das Gebäude aber linear über 50 Jahre abschreiben. Darüber hinaus können Sie Instandhaltungen und Modernisierungskosten direkt voll absetzen (Vorausgesetzt es sind keine anschaffungsnahen Herstellungskosten und es liegt keine Steigerung des Wohnstandards vor).
Sie kaufen eine Wohnung für 100.000€ mit einem Gebäudeanteil von 80%. Dann können Sie jedes Jahr 1.600€ abschreiben, was über 10 Jahre eine Steuerersparnis von 0,43*16.000€=6.880€ bringt. Nehmen wir zusätzlich an, dass Sie das Badezimmer erneuen und einen neuen Parkettboden verlegen für insgesamt 10.000€. Dies führt ebenfalls zu einer Steuerersparnis von 4.300€. Gleichzeitig steigt aber der Wert der Wohnung (optimalerweise um 10.000€). Beim Verkauf nach 10 Jahren für 110.000€ müssen Sie keine Steuern auf den Gewinn zahlen.
Der Kauf einer unsanierten Wohnung und die eigene Sanierung sind steuerlich immer besser als eine fertig sanierte Wohnung zu kaufen. Wenn Ihnen also der Verkäufer anbietet, die Wohnung vor dem Verkauf für Sie zu sanieren, verlieren Sie Geld.
Rein mathematisch macht jede Modernisierungsmaßnahme Sinn, wenn sich der Wert der Wohnung mindestens um 57% der Kosten der Modernisierungsmaßnahme steigert. Hierzu auch noch eine Kategorisierung:
Tipp: Verwenden Sie unseren Modernisierungsrechner, um die Handwerkerkosten für die Modernisierung einer Immobilie zu ermitteln.
Ein Disagio bei der Baufinanzierung bedeutet, dass Sie sozusagen Zinsen mit einem Einmalbetrag bei der Darlehensaufnahme vorauszahlen und damit während der Laufzeit weniger Zinsen zahlen. Das Disagio kann man direkt steuerlich absetzen. Damit kann es in folgende Fällen sinnvoll sein:
In der Vergangenheit wurden von den Finanzämtern maximal 5% Disagio anerkannt. Der Bundesfinanzhof hat aber entschieden, dass auch höhere Disagios anerkannt werden können, vgl. Az. IX R 38/14.
Dieser Artikel stellt keine steuerliche Beratung dar und ersetzt keinesfalls die individuelle Beratung durch einen Steuerberater.