Wohnfläche aus Grundriss ermitteln

PDF Reader zur Flächenberechnung einer Eigentumswohnung einsetzen

Sie sind an einer Wohnung interessiert und haben keine Wohnflächenberechnung vorliegen. Nun fragen Sie sich, ob die angegebene Wohnfläche stimmt. Eine sehr wichtige Fragestellung, da der Wert einer Immobilie prinzipiell proportional zur Fläche ist. Im Aufteilungsplan bzw. der Teilungserklärung einer Eigentumswohnung sind immer Etagenpläne im Maßstab 1:100 enthalten. Natürlich lässt sich nun mit Geodreieck und Taschenrechner mit einiger Mühe die Fläche abschätzen. Insbesondere bei nichtrechteckigen Räumen ist das aber mühsam...

Hier muss es doch eine bessere Lösung geben. Die gibt es mit dem Adobe Acrobat Reader DC, wie ich im Folgenden zeige:

Wählen Sie im Acrobat Reader Werkzeuge und dort Messen

PDF Reader zur Wohnflächenberechnung

Gehen Sie nun auf Messwerkzeug und wählen oben rechts und Messungstyp Fläche aus. 

Auswahl Messwerkzeug

Nun können Sie die zu berechnende Fläche auswählen, in dem Sie jeweils an den Ecken einen Mausclick machen, s. die rote Linie im folgenden Bild. (Hier nur eine kurze Demo, das kann man natürlich genauer machen, als hier geschehen) 

Fläche messen

Unten rechts sehen Sie nun die Fläche in mm². Bei einem Maßstab 1:100 müssen Sie diesen Wert jetzt noch durch 100 teilen, um auf m² zu kommen.

Folgende Punkte müssen Sie noch beachten:

  • Durch Scannen kann sich der Maßstab verändern, nehmen Sie also ein Referezmaß bei der Besichtigung und skalieren Sie das Bild dementsprechend
  • Es kann nur eine Schätzung sein, aufgrund der Ungenauigkeiten/Putzdicke im Plan
  • Bei Dachschrägen funktioniert diese Methode natürlich nicht und bei Terrassen und Balkonen muss ebenfalls anders gerechnet werden. (Die Grundfläche voll angerechnet, wenn die Räume oder Raumteile zumindest 2 Meter hoch sind. Die Grundfläche wird nur zur Hälfte angerechnet, wenn die Räume oder Raumteile zwischen 1 und 2 Meter hoch sind, die weniger als 1 Meter hoch sind, zählen bei der Wohnflächenberechnung überhaupt nicht mit. Bei der Fläche von Balkon oder Loggia kommt es in erster Linie auf den Wohnwert an. In der Regel zählen sie zu einem Viertel mit, können aber bei einem hohen Wohnwert mit der Hälfte zählen.)