Wenn Sie im Mietvertrag Vorauszahlungen der Beriebskosten vereinbart haben, müssen Sie als Vermieter dem Mieter bis zum 31.12. des Folgejahres eine Nebenkostenabrechnung erstellen. Verpassen Sie diesen Termin, können Sie keine Nachzahlung mehr verlangen, der Mieter behält aber natürlich sein Recht auf eine etwaige Rückzahlung.
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind folgende Posten umlagefähig:
Nicht umlagefähig sind grundsätzlich:
Eine Nebenkostenabrechnung muss grundsätzlich folgende Posten enthalten:
Hier können Sie eine Vorlage downloaden, mit der Sie Ihre Nebenkostenabrechnung selbst erstellen können:
Sie können Ihre Nebenkostenabrechnung gerne auch durch uns erstellen lassen ->