Nebenkostenabrechnung

Anforderungen an die Nebenkostenabrechnung

Wenn Sie im Mietvertrag Vorauszahlungen der Beriebskosten vereinbart haben, müssen Sie als Vermieter dem Mieter bis zum 31.12. des Folgejahres eine Nebenkostenabrechnung erstellen. Verpassen Sie diesen Termin, können Sie keine Nachzahlung mehr verlangen, der Mieter behält aber natürlich sein Recht auf eine etwaige Rückzahlung.

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind folgende Posten umlagefähig:

  • Heizkosten und Warmwasserkosten
  • Kosten für die Wasserversorgung
  • Abwassergebühren
  • Gebühren für die Müllabfuhr und Straßenreinigung
  • Kosten für einen Hausmeister oder Reinigungs- und Gartenarbeiten
  • Kosten für Haftpflicht- oder Gebäudeversicherungen
  • Grundsteuer

Nicht umlagefähig sind grundsätzlich:

  • Verwaltergebühr
  • Reparaturen und Instandhaltungskosten
  • Einzahlungen in die Rücklagen

Eine Nebenkostenabrechnung muss grundsätzlich folgende Posten enthalten:

  • Abrechnungsjahr, Name und Anschrift des Mieters
  • eine Zusammenstellung der einzelnen Kosten zusammen mit dem jeweiligen Verteilerschlüssel
  • die Berechnung des Anteils des Mieters
  • die Zusammenstellung der Vorauszahlungen des Mieters
  • die Bildung der Differenz aus Vorauszahlungen und tatsächlichen Kosten

Vorlage Nebenkostenabrechnung

Hier können Sie eine Vorlage downloaden, mit der Sie Ihre Nebenkostenabrechnung selbst erstellen können:

 

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Beispielabrechnung
Nebenkostenabrechnung.pdf
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Nebenkostenabrechnung.xls
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Sie können Ihre Nebenkostenabrechnung gerne auch durch uns erstellen lassen ->