Vorsicht: Darlehen aber keine Immobilie

Darlehensvertrag und Kaufvertrag sind zwei unterschiedliche Rechtsgeschäfte. Den meisten Käufern ist es klar, dass die Finanzierung geregelt sein sollte, wenn eine Wohnung gekauft wird. Ebenso muss aber vermieden werden, ein Darlehen abgeschlossen zu haben und keine Wohnung gekauft zu haben, die die Banken dann hohe Nichabnahmeentschädigungen verlangen.

 

Wie kann es zu einer solchen Situation kommen:

  • Der Verkäufer hat ein Rücktrittsrecht vom Vertrag
  • Der Verkäufer unterschreibt den Kaufvertrag nicht selber und lässt sich ohne Vertretungsmacht vertreten (wodurch der Vertrag erst gültig wird, wenn der Verkäufer diesen beim Notar genehmigt)
  • Die Mieter haben ein gesetzliches Vorkaufsrecht

 

In diesen Fällen sollte man nicht den Darlehensvertrag mit dem Kaufvertrag zusammen abschließen und hoffen, dass

alles gut geht. Ein Weg ist, den Darlehensvertrag erst zu unterschreiben, wenn Rücktrittsrechte nicht ausgeübt wurden. Dies kann aber dazu führen, dass die Zinsen gegenüber dem ersten Angebot deutlich steigen könnten. Weiterhin hat man

sich – falls man beim Kauf auch schon die Grundschuldbestellung vorgenommen hat – schon an eine Bank gebunden und damit wenig Verhandlungsspielraum.

 

Ein besserer Weg kann folgendermaßen sein:

  • Darlehensvertrag und Kaufvertrag gleichzeitig unterschreiben
  • Vereinbarung im Kaufvertrag, dass Rücktrittsrecht nur 10 Tage gilt, oder innerhalb von 10 Tagen nachgenehmigt werden muss oder dass der Verkäufer eine Verzichtserklärung der Mieter innerhalb von 10 Tagen vorlegt.

 

Sollte dann der Vertrag nicht zu Stande kommen, können Sie noch Ihren Darlehensvertrag (innerhalb von 14 Tagen) kostenfrei widerrufen.