Statt Immobilien im Privatvermögen zu halten, kann man diese auch durch eine GmbH erwerben und verwalten. Die Körperschaftssteuer, also die Steuer, die eine GmbH auf Gewinne zahlen muss, liegt bei nur 15% + Soli. Da die Tätigkeit der GmbH immer zu gewerblichen Einkünften führt, fällt zwar grundsätzlich Gewerbesteuer an, doch können Firmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten, ein Steuerprivileg in Anspruch nehmen und die Gewerbesteuer nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG komplett vermeiden. Ausschüttungen, also Zahlungen an die Gesellschafter, müssen allerdings zusätzlich mit der Abgeltungssteuer versteuert werden.
Entscheidend bei diesem Modell ist, dass keine Gewerbesteuer gezahlt werden muss. Hier kann jede gewerbliche Tätigkeit, die über die Immobilienverwaltung hinausgeht, das Steuerprivileg aushebeln, so dass Sie sich im Einzelfall sehr genau von einem Steuerberater beraten lassen sollten.
Mit diesem Prinzip bestehen folgende Vorteile:
Demgegenüber bestehen folgende Nachteile:
Damit eignet sich eine immobilienverwaltende GmbH hauptsächlich in folgenden Fällen: