Richtig Versichert?

Welche Versicherungen benötigen Sie als Immobilieneigentümer. Im Folgenden werden die in Frage kommenden Versicherungen kurz beschrieben:

  • Die Wohngebäudeversicherung verbindet drei Versicherungen in einem Vertrag. Die drei Versicherungen sind die Feuer-, die Leitungswasser- und die Sturmversicherung (inklusive Hagel). Es lassen sich weitere Elementarschäden, wie Hochwasser versichern.
  • Die Hausratversicherung versichert Ihre Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände üblicherweise gegen Feuer, Leitungswasser und Einbruch.
  • Die Haftpflichtversicherung versichert Schäden, die Sie anderen Personen schuldhaft zufügen, also z.B. wenn Sie als Hausbesitzer im Winter Ihrer Schneeräumpflicht nicht nachkommen und ein Passant verunglückt.
  • Die Rechtsschutzversicherung für Immobilieneigentümer zahlt Ihnen die Anwalts- und Gerichtskosten bei Rechtsstreitigkeiten, z.b. aufgrund einer Mieterhöhung.

In der folgenden Übersicht ist aufgeführt, in welchen Konstellationen die Versicherungen benötigt werden:

 

Wohngebäudeversicherung

  • Bei Eigentumswohnungen über die Eigentümergemeinschaft abgeschlossen
  • Ansonsten zwingend erforderlich

Haftpflichtversicherung

  • Zwingend erforderlich
  • Für Eigentumswohnungen und selbst genutzte Immobilien häufig in der Privathaftpflicht-versicherung enthalten
  • Die Eigentümergemeinschaft hat bzw. braucht üblicherweise eine eigene Haftpflichtversicherung 
  • Für vermietete Häuser oder Immobilien im Ausland ist häufig eine separate Versicherung erforderlich

Hausratversicherung

  • nur für den eigenen Hausstand, also bei vermieteten Immobilien nicht erforderlich

Rechtsschutzversicherung

  • Grundsätzlich natürlich wünschenswert aber üblicherweise zu teuer
  • Teilweise bei Eigentümervereinen in der Mitgliedschaft enthalten
  • Tipp: Eine gute Objektauswahl beim Kauf sowie eine gute Mieterauswahl können viele Streitigkeiten verhindern 

Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen im Detail und stellen Sie sicher, dass Gebäudeversicherung, Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit zahlen!