Höhe des Hausgeldes Teil 2 (nicht umlagefähige Kosten)

 

Nicht umlagefähige Nebenkosten sind üblicherweise Instandhaltungskosten und bei Eigentumswohnungen die Verwaltungskosten.

 

Für die Verwaltung fallen üblicherweise pro Monat ca. 20€ bis 30€ je Wohneinheit an.

 

Instandhaltungskosten sind schwer abzuschätzen, da sich diese Kosten je nach Alter und Zustand der Immobilie deutlich unterscheiden. Für eine Abschätzung kann die empirisch ermittelte Peterrsche Formel verwendet werden. Diese besagt, dass innerhalb von 80 Jahren ungefähr das 1,5 fache der Herstellungskosten für Instandhaltungen anfällt.  Geht man von einem Neubau mit 2000€ Herstellungskosten pro qm aus, ergeben sich damit 3000€/qm Instandhaltungskosten in 80 Jahren.  Für eine 50qm Wohnung ergeben sich somit pro Jahr durchschnittliche Instandhaltungskosten von 1875€, die sich zu ca. 66,6% auf das Gemeinschaftseigentum und zu ca. 33,3% auf das Sondereigentum aufteilen.  Damit würde sich also für das Gemeinschaftseigentum pro Jahr 25€/qm für Instandhaltungen am Gemeinschaftseigentum ergeben.

 

Eine Übertragung dieser Werte auf Altbauten ist nicht einfach möglich, da diese niedrigere Herstellungskosten aufweisen, dafür aber die Instandhaltungskosten über die Zeit größer werden. Für ein halbwegs gepflegtes Haus ohne größeren Instandhaltungsstau sollten aber jährlich 25€/qm immer ausreichend sein.

 

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Kommentare: 1
  • #1

    110% Club (Montag, 25 Juni 2018 05:35)

    Hallo,
    Stefan hat einen sehr guten Beitrag geschrieben über die Inflation und Immobilieninvestments. Bestimmt auch interessant.
    https://www.110prozent.club/inflationsauswirkungen-fremdfinanzierter-immobilien-koennen-investoren-doppelt-profitieren/
    LG Henning