Das Hausgeld einer vermieteten Eigentumswohnung setzt sich grundsätzlich aus den umlagefähigen und den nicht umlagefähige Nebenkosten zusammen.
Im diesem ersten Teil wird kurz hergeleitet, wie hoch die umlagefähigen Nebenkosten sein dürfen. Der Mieterbund hat für 2015 ausgewertet, dass die durchschnittlichen warmen Nebenkosten 2.17 €/qm betragen. Weiterhin gibt es auch eine Aufteilung der Kosten auf die verschiedenen Kostenarten. Allerdings wird extra darauf hingewiesen, dass sich die Nebenkosten regional stark unterscheiden. Zusätzlich sind natürlich die Heizkosten gebäude- und nutzerabhängig, sowie die Wasserkosten nutzerabhängig. Insgesamt erscheint aber der Wert des Mieterbundes beispielsweise für Metropolen zu gering.
Der Münchner Mietspiegel liefert beispielsweise auch einen Wert für die warmen Betriebskosten. Es ergeben sich folgende Werte (Stand 2017):
30qm: 3,64€/qm
50qm: 3,36€/qm
75qm: 3,22€/qm
Diese Werte erscheinen deutlich realistischer und können gut als Daumenwert für die Metropolen in Deutschland angesetzt werden.
Im nächsten Blogeintrag erfolgt eine Abschätzung der nicht umlagefähigen Kosten.
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